Verschwiegenheits­pflicht

Verschwiegenheits­pflicht

Als begabungspsychologische Beraterin unterliege ich der Schweigepflicht. Selbstverständlich werden sämtliche Inhalte unserer Gespräche ob telefonisch oder persönlich, vertraulich behandelt.

Eine begabungspsychologische Beratung ersetzt jedoch keine therapeutische oder psychologische Behandlung.