Verschwiegenheitspflicht

Verschwiegenheitspflicht
Als begabungspsychologische Beraterin unterliege ich der Schweigepflicht. Selbstverständlich werden sämtliche Inhalte unserer Gespräche ob telefonisch oder persönlich, vertraulich behandelt.
Eine begabungspsychologische Beratung ersetzt jedoch keine therapeutische oder psychologische Behandlung.